Podologische Komplexbehandlung

Ist eine medizinische Behandlung an den Füßen eines ansonsten gesunden Patienten oder eine Behandlung an den Füßen eines Diabetikers, der infolge zu hoher Blutzuckerwerte Folgeschäden an den Füßen davongetragen hat.
Die medizinische Komplexbehandlung beinhaltet: Nagel- und Hornhautbearbeitung an beiden Füßen eines Patienten.
Werden bei einem Diabetiker auf Grund vorangegangener Untersuchungen durch zu hohe Blutzuckerwerte pathologische Veränderungen an den Füßen festgestellt, wird meistens ein diabetisches Fußsyndrom diagnostiziert.
Jedem Diabetiker wird dann eine monatliche Fußbehandlung bei einem Podologen oder auch medizinischen Fußpfleger ärztlicherseits empfohlen: Entweder mit Heilmittelversorgung oder mit Privatrezept.
Nur ein Podologe darf als Berufsbezeichnung medizinischer Fußpfleger tragen.
Die Kosten dieser Behandlung werden von den Krankenkassen bei Vorliegen eines diabetischen Fußsyndroms übernommen und weitere zu erwartende Komplikationen bei Diabetes mellitus zu minimieren bis hin zur Amputation einer Gliedmaße.
 
Die podologische Komplexbehandlung ist eine medizinische Behandlung eines Patienten, im Auftrag des behandelnden Arztes oder auch Diabetologen des Patienten. Es liegt entweder eine HMV 13 oder ein Privatrezept vor. Diese medizinische Behandlung ist von der Umsatzsteuer befreit.
HMV 13 ist eine medizinische Versorgung. Sie wird erteilt, bei Folgeerkrankungen durch Diabetes mellitus an den Füßen eines Patienten.
Diese kann mit Gebührenbefreiung oder mit Gebührenzuzahlung vom jeweiligen Hausarzt ausgestellt sein. Chronisch kranke Patienten: z.B. Typ 1 oder Typ 2 Diabetiker werden als chronisch kranke Patienten eingestuft. Diabetiker können bei der Krankenkasse eine Gebührenbefreiung beantragen. Da berufstätige Diabetiker meistens ein höheres Einkommen haben als Rentner, müssen diese meistens eine Zuzahlungsgebühr pro HMV 13 entrichten. Dabei kann es sein, dass der Arzt eine HMV 13 mit 3 oder 6 Behandlungen ausfüllt.
Bei jedem Rezept wird eine Verordnungsgebühr von 10 Euro pro Rezept und 10 Prozent pro verordneter Behandlung fällig. Ist der Patient gebührenbefreit, wird kein Betrag fällig.

Der Podologe arbeitet als Heilmittelerbringer.

zurück

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte