Liebe Patienten,
Sie nehmen Ihre Podologische Behandlung in einer medizinischen Fachpraxis war.
Ich möchte Sie deshalb darüber informieren, dass ich jederzeit medizinische Notfälle ohne Wartezeit therapiere und behandle.
Vereinbarte Behandlungstermine können aus diesem Grund nicht immer eingehalten werden und es kann zu geringen Wartezeiten kommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Podologin Silvia Schubert
Neue Mehrwertsteuerregelung für Therapeuten
Ab dem 01.07.2012 gilt bundesweit die Gesetzliche Regelung, dass auf Heilmittel, die nicht ärztlich verordnet sind, der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% anfällt. Wird für die podologische Behandlung eine ärztliche Verordnung, auch Privatrezept vorgelegt, wird diese nicht erhoben. Die ärztliche Verordnung bei medizinscher Notwendigkeit auf Grund meines Therapieberichtes erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Internisten, Diabetologen, Orthopäden oder Dermatologen.
Der Behandlungspreis enthält für nicht ärztlich verordnete Behandlungen zusätzlich 16% Mehrwertsteuer.
Die Versichertenkarte
Die Dokumentation in der Podologischen Praxis erfolgt digital. Ich bitte Sie zu jedem Behandlungstermin die Versichertenkarte / Gesundheitskarte mitzubringen.
Ärztlich verordnete Heilmittel
Es besteht Zuzahlungspflicht bei ärztlich verordneten Heilmitteln:
10,00 Euro pro Heilmittelverordnung und 10% pro verordneter Behandlung. Dies trifft für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, nicht zu.